Donnerstag, 25. September 2008

Welche Farbe hat dein Pass?

Die Jahrhundertlüge

Weißt du was die Farben eines Passes international bedeuten?

Blau – Souverän
Grün – Provisorisch
Rot – Abhängig

Und welche Farbe hat dein Pass?

Übrigens, warum ist auf deinem „BRD-Reisepass vorne der Reichsadler (mit sechs Federn je Seite) und innen ein Adler mit je sieben Federn pro Schwinge zu sehen? Zwei Hoheitszeichen in einem Pass?

Wenn du das deutsche Territorium verlassen willst, ist es zwingend notwendig, dass das gültige Staatswappen außen auf dem Reisepass abgebildet ist. Also der Reichsadler.

Zur Erinnerung: Deutschland bedeutet (gem. Definition SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel 7 Abs. e) das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat (völkerrechtliche Grenze).

Das Deutsche Reich ist nie untergegangen und nach wie vor rechtsfähig. „DEUTSCH“ ist kein Staat und die „BRD“ war nie Deutschland!

Der Adler mit je 7 Federn je Flügel (14 Ministerien) wurde vom III. Reich verwendet, also von den „Nazis“. Darum darf dieser Adler auf keinen Fall vorne auf einem Reisepass sein. Welche Adler innen abgebildet sind, spielt dabei keine Rolle.

Sind dir die unterschiedlichen Adler denn niemals aufgefallen?
Reichsadler

Da muß also irgendwas mit der Nationalität sein...

Kucken wir uns mal diesen Antrag auf Einbürgerung vom 24. November 2005, ausgestellt vom Landkreis Demmin, an
Antrag auf Einbürgerung

ZITAT-Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.-ZITAT

Die Frage nach der Staatsangehörigkeit nochmals aufgreifend, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass Sie vielleicht das Argument hören werden, dass der „Bundespersonalausweis“ als Bestätigung hierfür ausreicht. Dem ist allerdings nicht so! Das „Staatsministerium Bayern“ hat zu dieser Thematik bereits folgendes selbst ausgeführt:

“Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

Leider wird auch von dort nicht erläutert, für welchen Staat denn nun eine Staatsangehörigkeit besteht, da „Bundespersonalausweis“ und „Reisepass“ ja lediglich die Nationalität (deutsch) bestätigen. Dies kannst du ebenfalls aus folgendem Dokument ersehen.
Antrag auf Einbürgerung

Warum steht dort nicht „hat…die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erworben“? Immerhin ist dieser „Staat“ ja oben genannt!

Richtig ist, dass man nichts erwerben kann, was nicht existiert!

Die Jahrhundertlüge

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